Ein Glas Wein am Abend zur Entspannung oder das Feierabendbier mit Kollegen und Freunden – der Genuss von Alkohol ist ein fest etablierter Bestandteil unserer Gesellschaft. Problematisch wird es jedoch, wenn aus dem Glas Wein immer häufiger eine ganze Flasche wird und man morgens regelmäßig völlig verkatert aufwacht.
Forscher der Universität Chile tüfteln seit einiger Zeit an einer Impfung, die den Körper daran hindern soll, ein Enzym für die Zersetzung von Alkohol zu produzieren. Die Folge sind körperliche Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Herzrasen, die bereits bei einem Schluck Alkohol eintreten. Für Verkehrsteilnehmer wäre die Impfung sicher eine gute Lösung, denn so kommt man gar nicht erst in die Gefahr, betrunken Auto oder Fahrrad zu fahren.
Da der Wirkstoff jedoch erst in der Testphase ist, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Impfung erhältlich ist. Bis dahin werden in Studien regelmäßig Fakten zu Alkohol und möglichen Auswirkungen veröffentlicht, anhand derer man sich bereits jetzt kritisch mit dem eigenen Alkoholkonsum auseinandersetzen kann.
Alkohol und Straßenverkehr
Ein paar Zahlen:
» Bei Fahruntüchtigkeit kann man bereits ab 0,3 Promille im Blut rechtlich belangt werden.
» Für Fahranfänger gilt in der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze.
» Die durchschnittliche Zeit, die die Leber für den Alkoholabbau benötigt, liegt bei 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde.
» Im Jahr 2011 gab es 15.898 Personenunfälle, bei denen Alkohol die Hauptunfallursache war.
» Dabei kamen 400 Menschen ums Leben, das bedeutet jeder zehnte Verkehrstote war Opfer eines Alkoholunfalls.
Versicherungsschutz unter Alkoholeinfluss
Neben der Gesundheit kann auch der Versicherungsschutz leiden, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut. Das gilt besonders für Unfälle im Straßenverkehr. Zwar zahlt die Versicherung grundsätzlich erst einmal den Schaden, aber bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherer Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro an den Unfallverursacher stellen, wenn bewiesen ist, dass der Alkohol ursächlich für den Unfall war. Bei der Vollkasko-Versicherung kann sich die Versicherung im schlimmsten Fall sogar auf ihre Leistungsfreiheit berufen, sodass der Versicherte die gesamten Kosten oder zumindest einen Teilbetrag übernehmen muss. Zudem kann der Versicherer den Vollkaskoschutz kündigen.
Diesen Fällen liegt grundsätzlich folgende Frage zugrunde: War der Alkohol die alleinige Ursache für den Unfall? Entscheidend dafür ist unter anderem der Alkoholgehalt im Blut. Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 25. August 2010 (Az. 20 U 74/10) dazu grundsätzlich festgehalten: Ab 1,1 Promille geht das Gericht von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus, der Alkohol gilt ohne weitere Beweise als ursächlicher Grund. Zur Entkräftung dieser Vermutung muss man Umstände nachweisen können, die belegen, dass der Unfall auch im nüchternen Zustand geschehen wäre. Bei weniger als 1,1 Promille müssen vom Versicherer weitere Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bewiesen werden.
Übrigens: Auch der Beifahrer trägt bei einem eventuellen Unfall eine Mitschuld, wenn er zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigt. In dem Fall muss man mit Kürzungen der Ansprüche (Schmerzensgeld) rechnen, die man dem Verursacher normalerweise in Rechnung stellen könnte, da der Beifahrer seine erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr nicht erfüllt hat. Das hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 12. Januar 2006 (Az. 12 U 261/04) entschieden.
Bis die Impfung auf dem Markt erhältlich ist, gilt also weiterhin: Das Auto unbedingt stehen lassen, wenn man etwas getrunken hat.
Wir haben zum Thema Mobilität auch eine Blogparade ins Leben gerufen und freuen uns über weitere Beiträge zum Thema!
Das mit der Impfung habe ich nicht ganz verstanden. Soll das bedeuten, dass wenn man geimpft ist und Alkohol zu sich nimmt, die Beschwerden (Übelkeit, Schwindel, etc) stärker ausfallen? Sollte das so sein, dann wäre die nächste Überlegung, wer sich das freiwillig an tut.
Hallo Tobias, wenn man Medizin zu sich nimmt – und dazu gehören auch Impfungen – muss man mit Alkohol noch vorsichtiger sein. Das fragst Du aber am besten deinen Arzt.
Ah ok, jetzt verstehe ich das auch. Wobei für mich Alkohol und Auto fahren überhaupt nicht zusammen gehören.
“…müssen vom Versicherer weitere Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bewiesen werden.” – Ja da bin ich mal gespannt, wie das gehen soll.
Alkohol und fahren gehören absolut nicht zusammen. Wer das macht, muss für die Folgen einstehen.
[…] Alkohol im Straßenverkehr: Wer haftet bei einem Unfall? […]
ich hatte gerade einen auffahrunfall die dame die mir hinten drauf fuhr hatte 1,18 promille und das zum mittag 15 uhr und ich habe immer noch nichts von der ihrer versicherung
Hallo Heike, das können wir hier im Blog nicht klären. Schicken Sie bitte Ihre Daten per mail an klemens_surmann@gothaer.de, dann können wir nachhaken.
ich bin am donnerstag leider zu einem bekannten eingestiegen der 1,1 promille hatt!ich habe es weder gewusst noch gemerkt.ich wurde schwer verletzt beide autos totalschaden.hab ich anspruch auf schmerzensgeld oder nicht?
hallo susanne, das ist wirklich bitter. diese fragen können wir hier nicht beantworten, das solltest du einen anwalt klären lassen. gute besserung und beste grüße klemens
Mir ist gestern jemand reingefahren, weil er von rechts überholen wollte und er zu schnell war. Jedoch bin ich unter Alkoholeinfluss gefahren. Wer bezahlt den Schaden?
Das kann man pauschal nicht beantworten, da offensichtlich viele Faktoren eine Rolle spielen. Entscheiden muss das im schlimmsten Fall ein Verkehrsgericht.
Ich hatte ein Auffahrumfall, der hinter mir war, ist mir hinten reingefahren mit 0,38 Promille. Ich stand an der Kreuzung. Wer hat schuld?
Hallo Rainer, erstmal hoffen wir, dass keinem was Schlimmes passiert ist. Wer schuld hat, das kann nur die Polizei vor Ort oder ein Gericht klären, kann man so nicht sagen. Mit Alkohol zu fahren, ist aber mit Sicherheit ein dicker Minuspunkt, das sollte man generell einfach lassen. Beste Grüße Klemens
Hallo,
mein Freund hatte ein Parkendes Fahrzeug mit Roller und 2,2 Promille beschädigt.
Muss die Versicherung den Schaden von 2.200€ übernehmen?
Danke und Grüße
Werner
Hallo Werner, das istb ja wirklich heftig, da sollte er mit seiner versicherung sprechen. Von hier können wir dazu nichts sagen. Viele Grüße Klemens
Hallo zusammen war unterwegs mit meinen Roller auf der Vorfahrt Straße plötzlich von rechts ein Auto hatte das Stop Schild übersehen es gab ein Unfall musste ins Krankenhaus aber ich hatte was getrunken 0’75
Hallo Sandr, wir wünschen gute Besserung und können nur raten, nichts zu trinken, wenn man sich im Straßenverkehr bewegt.