An jeder Baustelle ist dieser Spruch mehr als deutlich meist auf einem dicken gelben Schild angebracht – „Eltern haften für ihre Kinder.“ Hinter der Aussage steckt viel mehr, als man auf den ersten Blick denkt. Natürlich sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich – aber sie haften keineswegs in jeder nur erdenklichen Situation. Und die Haftpflichtversicherung spielt hier auch noch eine Rolle. Manchmal bleibt der Geschädigte allerdings auch auf seinem Schaden sitzen.
Auch Kinder können haften
Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Sie müssen ihr Kind so im Griff haben, dass Dritte keine Schäden erleiden. Diese Aufsichtspflicht muss allerdings keine rund-um-die-Uhr-Betreuung sein. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren werden üblicherweise in der Familienhaftpflicht mitversichert. Hierbei haften die Eltern jedoch nicht immer, denn je nach Situation muss der Nachwuchs selbst für den Schaden aufkommen. Dies ist etwa der Fall, wenn er die Konsequenzen seines Handelns nachvollziehen kann und die ausreichende geistige Reife besitzt, das eigene Handeln zu beurteilen.
Aufsichtspflicht nicht unbegrenzt
Verursacht ein Kind einen Schaden, haftet die Person, welche die Aufsichtspflicht über das Kind hatte, in der Regel sind das die Eltern. Die Aufsichtspflicht kann auch an Dritte wie Großeltern oder Kindergärten abgegeben werden. Eltern müssen nur dann nicht für den Schaden haften, wenn sie beweisen können, dass der Schaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ohnehin passiert wäre. Sie müssen dabei ihr Kind nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit beaufsichtigen sondern dürften etwa noch schlafen, wenn ihre Kinder am Sonntag schon um sechs Uhr morgens spielen. Sie sind nicht haftbar, wenn die Kinder dann etwas anstellen. (Landgericht Potsdam Az.: 13 S 20/02).
Bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt die Versicherung
Das Fazit: Wenn weder Kind noch Eltern zur Rechenschaft gezogen werden können, muss auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Hier geht man davon aus, dass der Geschädigte selber etwa seine Baustelle nicht ausreichend abgesichert hat, er bleibt auf seinem Schaden sitzen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt oder sind die Kinder selber verantwortlich, wird die Versicherung einspringen.
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