Noch kann man ja nett auf der Terrasse sitzen und den Spätsommer genießen. Aber so bitter das ist – Herbst und Winter kommen bestimmt und dafür will das Haus gerüstet sein. Das dient nicht nur der eigenen Beruhigung, auch die Gebäudeversicherung verlangt ein Mindestmaß an Vorsorge, damit alles problemlos und schnell reguliert werden kann, wenn es denn mal zum Schadensfall kommt.
Schadenabwehr erleichtert spätere Schadenregulierung
Grundsätzlich gilt: Wenn Schäden entstehen, die durch geeignete Maßnahmen hätten vermieden werden können, kann eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vorliegen. Da hört sich schlimmer an als es ist. Der Hausbesitzer sollte vor dem Winter das versicherte Gebäude auf dem Grundstück einfach durchchecken. Das gilt insbesondere für Heizung, Dach sowie Türen und Fenster. So findet man etwa eine lose Dachpfanne, die schnell ersetzt werden kann. So kann man einen erheblichen Wasserschaden, wenn es denn mal anfängt zu regnen, vermeiden. Dazu kommt, dass solche Maßnahmen zur Schadensabwehr von der Gebäudeversicherung oft erstattet werden.
Ist der Versicherungsschutz komplett?
Wer eine Multi-Risk-Police wie Gothaer Heim und Haus abgeschlossen hat, ist von vornherein rundum abgesichert. Ansonsten gibt es einiges zu beachten. Wer eine Ölheizung besitzt, sollte über eine Öltankhaftpflichtversicherung geschützt sein. Diese ist heute in der Regel in Multi-Risk-Policen enthalten. Man stelle sich vor, was passiert, wenn Öl aus dem Tank austritt und ins Grundwasser sickert bzw. Gewässer verunreinigt. Die finanziellen Folgen können so gravierend sein, das Existenzen auf dem Spiel stehen. Eine Öltankhaftpflichtversicherung würde den entstandenen Schaden ersetzen.
Für Hauseigentümer besteht die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört die Gewährleistung einer gefahrlosen Nutzung der Wege rund um das Haus. Das ist allerdings gar nicht so einfach, auf jeden Fall empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie zahlt für Sach- oder Personenschäden, die durch eine verletzte Verkehrssicherungspflicht entstehen. Auch diese Versicherung ist in der Multi-Risk-Police dabei.
Und dann ist da noch der Schnee. Nicht nur die Gehwege müssen freigehalten werden, auch Vordächer und Dächer sollten wenn möglich vom Schnee befreit werden. Schäden durch Schneebruch sind nicht in der Gebäudeversicherung enthalten, es sei denn, man hat eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen.
Wir können nur raten: Checkt Euren Versicherungsschutz am besten mit professioneller Hilfe. Das kann viel Ärger ersparen.
Weiterführende Links:
MultiRisk-Police
Keine Angst vor dem Wintereinbruch
Chckliste für das winterfeste Haus
Schneller sein als der Schneesturm
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