Heute morgen an der Ampel. Ich stand mit meinem Rad, brav bei Rot, wie es sich gehört, da kurbelte rechts neben mir jemand die Seitenscheibe runter. „Das ist aber nicht erlaubt, die Musik auf dem Rad“, sagte ein mittelfreundlicher Polizist. „Wieso? Wo steht das?“, war die spontane Gegenfrage. „Ist aber gefährlich, man sollte zumindest ein Ohr frei haben“, war der gut gemeinte Rat – und schon trennten sich unsere Wege.

Kopfhörer im Trend

Trendige Stöpsel im Ohr oder gar fette Bügelkopfhörer aufgeschnallt – das gehört heute zum alltäglichen Straßenbild. Dazu bei vielen der leicht gesenkte Blick auf das Smartphone, um möglichst Tippfehler zu vermeiden – natürlich während die Musik läuft. Kann man sich da auf den Verkehr konzentrieren? Darf man das überhaupt? Ich habe mal versucht, dies für mich herauszufinden.

Bei der Recherche finde ich viele, die sagen, das sei gefährlich. Man bekomme die Außengeräusche nicht mit, man sei abgelenkt und setze sich und andere somit großen Gefahren aus. Weiter hat man noch im Kopf, dass in Köln gerade eine Radfahrerin beim Überqueren von Straßenbahngleisen totgefahren wurde – sie hatte Kopfhörer im Ohr. Lag es daran? Das wird noch geprüft.

Studien sprechen von Gefahren

Eine Studie der Universität Maryland in den USA hat versucht, das zu hinterfragen: „Headphone use and pedestrian injury and death in the United States: 2004–2011“ ist der Titel der Studie. Das Ergebnis legt „den Zusammenhang zwischen Musik im Ohr und größerem Unfallrisiko“ nahe. „Ich sage nicht, dass Fußgänger mit Kopfhörern aus dem Verkehr gezogen werden sollten“, sagte Richard Lichtenstein, Autor der Studie, der New York Times. „Aber sie im Fitnessstudio zu tragen ist etwas anderes, als überall dort, wo man geht und steht.“ Lichtenstein betont jedoch den Bedarf an weiterer Forschung. Eine weitere Studie der gesetzlichen Unfallversicherung hat herausgefunden, dass die Reaktionszeit schon bei leiser Musik im Ohr um 20 Prozent abnimmt. Bei zunehmender Lautstärke ändert sich das überproportional.

Es ist erlaubt – sagt der Rechtsanwalt

Okay – die Gefahr scheint vorhanden zu sein. Alle, die sonst vor etwas warnen, warnen hier auch – trotzdem macht es Spaß mit Musik auf den Ohren, wie ich einfach zugeben muss. Die Frage bleibt – darf man das? Hier finde ich eine interessante Antwort von Rechtsanwalt Christoph Krusch in der Zeit: Man darf. Er beruft sich auf das geltende Recht und zitiert die Straßenverkehrsordnung:

§ 23 Abs. 1 Satz 1 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Seine Aussage ist eindeutig: „Entgegen der landläufigen Meinung ist Musik hören auf dem Fahrrad erlaubt. Aber die Voraussetzung ist, dass man weiterhin den Straßenverkehr wahrnimmt sowie Warnsignale wie Klingeln und Hupen hört.“

Weiter mit Musik im Ohr? Diskutiert mit!

Da hatte ich ja Glück, dass ich den Polizisten trotz Musik im Ohr gleich gehört habe. Dass das so gesetzeskonform war, haben wir beide nicht gewusst. Und jetzt? Weiter Musik im Ohr? Wie steht Ihr dazu?

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Links zum Thema:

Studie der Universitär Maryland

Die Ansicht des Anwalts

Studie der gesetzlichen Unfallversicherung

Tödlicher Unfall in Köln