In der Stadt steht man der Sache ohnehin skeptisch gegenüber. Wenn es frisch ist, sieht ja noch alles schön aus. Aber dann, man kennt die Meldungen schon. Flugzeuge bleiben am Boden, die Bahn hat einen weiteren Grund, wenn überhaupt, zu spät zu kommen, der Verkehr bricht komplett zusammen, eigentlich geht nichts mehr – so sah es am letzten Wochenende in NRW aus. Was war passiert?

Nein, es ist kein Krieg ausgebrochen, es hat einfach nur geschneit. Viele freuen sich darüber, Kinder zum Beispiel packen gerne ihre Schlitten aus, es ist auch schonmal schneefrei angesagt. Aber nicht überall macht die weiße Pracht Spaß. Da, wo der Schnee stört oder gar für Gefahren sorgt, muss er weg. „Das macht ja alles die Stadt“, denkt man sich. Nicht alles – auch der Privatmann muss zu Schneebesen und Kehrschaufel greifen. In der Regel haben die Städte in ihren Satzungen die „Winterwegewartung“ auf die Anlieger übertragen. Dabei haben diese für die Wiederherstellung der gefahrlosen Nutzung der Gehwege durch Passanten zu sorgen.

Was muss getan werden?

Auf den Gehwegen ist Schnee in einer Breite von 1,5 Metern zu räumen. Zudem ist das Bestreuen der Gehwege mit abstumpfenden Stoffen erforderlich. Sind die Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite. Wo auf einer Straßenseite kein von der Fahrbahn erkennbar abgesetzter Straßenteil vorhanden ist, gelten die Straßenränder in jeweils 1,5 Metern Breite als Gehwege. Mit der Beseitigung von Schnee und Glätte ist spätestens um 7.00 Uhr zu beginnen, ab 20.00 Uhr können die Arbeiten eingestellt werden. Allerdings: Selbst bei frühmorgendlicher Räumung kann bei anhaltendem oder wiedereinsetzendem Schneefall und Vereisung die Räumpflicht auch im Laufe des Tages wieder einsetzen.

Wer muss eigentlich Schnee räumen?

Beim Hauseigentümer ist die Sache klar, er muss die an sein Grundstück angrenzenden Wege frei räumen. In den meisten Mietverträgen wird diese Pflicht vom Vermieter auf den Mieter übertragen. Bei schuldhafter Unterlassung können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Eigentümer oder den Mieter bestehen.

Versicherungsschutz unverzichtbar

Eigentümern und Mieter sollten den entsprechenden Versicherungsschutzes abschließen. Für den Mieter und Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Wohnungen ist hier eine Privathaftpflichtversicherung wichtig. Zusätzlich sollte man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichversicherung haben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Lage ist klar: Scheeräumen, das muss ich wirklich. Am besten ist es, bei entsprechender Wetterlage gleich mit Besen und Schaufel auszurücken, dann erspart man sich viele mögliche Probleme – und man ist richtig frisch für den Tag.

Links zum Thema:

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