In manchen Regionen in Deutschland liegt schon richtig was, die anderen haben nur mit morgendlichem Frost zu kämpfen. Trotzdem: Immer wieder ist es rutschig auf unseren Gehwegen und Straßen. Damit ihr richtig abgesichert seid, wenn es ums Auto, Schneeschippen und um eure Wohnungen und Häuser geht, hier eine kleine Checkliste.
Rutschfeste Gehwege
Hausbesitzer sind dafür verantwortlich, die Gehwege vor ihren Häusern „verkehrssicher“ zu halten. Das bedeutet, es muss geschippt und Salz gestreut werden, damit Fußgänger rutschsicher vorbeikommen. Dieser Winterdienst ist Pflicht und gilt immer montags bis samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr und sonntags und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr. Handelt es sich um ein Mietshaus, kann der Hausbesitzer den Winterdienst im Mietvertrag an seine Mieter übertragen – dann sind sie in der Pflicht.
Passiert nun ein Unfall – rutscht zum Beispiel jemand auf einem nicht geräumten Bürgersteig aus –, dann ist eine Haftpflichtversicherung wichtig, die die Kosten des Verletzten übernimmt. Mieter fallen dann auf ihre Privathaftpflicht zurück, Hausbesitzer brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Verletzt sich jemand trotz tadellos geräumtem Gehweg, dann springt seine eigene Krankenkasse ein. Ausnahme: Befand sich der Verletzte auf dem Weg hin oder zurück von der Arbeit, dann reguliert eine Unfallversicherung anfallende Schäden.
Sicher auf den Straßen
In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Winterreifen sind per se nicht vorgeschrieben. Wer aber bei winterlichen Verhältnissen – bei glatten Straßen aufgrund von Schnee und Eis – keine Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen hat und dann einen Unfall verursacht, der riskiert seinen Versicherungsschutz.
Unterschieden werden muss zwischen Schäden am eigenen Auto und Schäden an anderen. Bei entstandenen Schäden am eigenen Auto springt bei der Gothaer noch die Vollkaskoversicherung ein – trotz grober Fahrlässigkeit. Verursacht Sommerreifenfahrer aber Schäden an fremden Autos, dann muss im Einzelfall geprüft werden, ob ihm seine Kfz-Haftpflicht aus der Patsche hilft.
Übrigens springt die Vollkasko in den meisten Fällen auch ein, wenn der Fahrer nichts für die Schäden kann – wenn zum Beispiel eine Dachlawine die Scheibe oder die Spiegel beschädigt.
Schäden am Haus
Schnee wiegt erstaunlich viel! Mal angenommen, es fällt so viel Schnee, dass ein Dach droht, einzustürzen, dann hilft nur noch die Elementarversicherung – ein wichtiger Zusatz zur Wohngebäudeversicherung. Immobilieneigentümer sollten zusätzlich überlegen, ob und wo sie das Wasser abdrehen müssen – zu finden ist das in den Versicherungsbedingungen. Denn gefriert das Wasser in diesen Rohren, können sie leicht platzen. Normalerweise übernehmen Hausrat– oder Wohngebäudeversicherung diese Schäden, sie müssen aber in den Bedingungen mit aufgenommen sein – hier lohnt also ein Blick in die eigene Police.
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