Eigentlich sind sie ja so süß und anhänglich. Ob die kleine Maus, die Hauskatze oder das große Pferd – Tiere lassen so manche persönliche Beziehung entstehen, auf sein Tier lässt man so schnell nichts kommen. Aber was ist, wenn die Katze mal Nachbars Wohnung zerkratzt oder das Pferd von der Koppel flieht und unglücklicherweise vor ein Auto läuft? Den Schaden wird man nicht verhindern können, eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht ist allerdings ein unverzichtbar.
Kleintiere benötigen keine spezielle Haftpflichtversicherung
Es ist ganz klar – wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt auch für den Besitzer eines Tieres. Kleinere Tiere wie Katzen können auch Schäden verursachen, die gehen aber selten ins Unermessliche. Trotzdem muss der Besitzer eines Hamsters oder einer Katze für den von den Tieren angerichteten Schaden aufkommen. In der Regel sind das zerstörte Tapeten oder zerkratzte Fußböden, auch kann schonmal eine Vase zu bruch gehen. Für solche Schäden springt die private Haftpflichtversicherung ein. Das begründet sich aus der sogenannten Gefährdungshaftung, das heißt, ein Tierhalter ist auch dann verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, wenn er persönlich unschuldig am Entstehen dieses Schadens ist. Das Halten eines solchen Tieres fällt unter die sogenannte erlaubte Gefahr, da man das Verhalten eines noch so gut erzogenen Tieres nicht vorhersehen kann.
Für große Tiere ist die Tierhalterhaftpflicht ein Muss
Ganz anders sieht es bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden aus. Diese Tiere sind oft im Freien unterwegs und können dort einigen Schaden anrichten. Hier ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall zu empfehlen. Selbst die ruhigsten und liebsten Vierbeiner können sich einmal erschrecken, durchgehen und dabei nicht nur erhebliche Sach- sondern auch Personenschäden verursachen. Schnell springt auch ein braver Hund aus lauter Freude ein Kind an, das dadurch vielleicht umfällt und sich verletzen kann. Beim Abschluss z. B. einer Hundehaftpflicht, muss man einige Besonderheiten beachten. So gelten bei Kampfhunden bestimmte Klauseln und oft auch höhere Beiträge fällig. Bei Pferden können sehr leicht, etwa durch Ausschlagen, erhebliche Personenschäden entstehen, die in der Pferdehaftpflicht mit eingeschlossen sein müssen. In den meisten Bundesländern ist eine Tierhalterhafpflichtversicherung im Zusammenhang mit Hunden übrigens Pflicht.
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