Mit dem Roller durch die Stadt flitzen – in Fernost, rund um das Mittelmeer oder in Südamerika ist das schon lange das Allheilmittel, dem rettungslosen Verkehrschaos in den Städten ein Schnippchen zu schlagen. Ob im Anzug mit Lederschuhen oder im eher lässigen City-Outfit mit Chucks – auch in Deutschland wird Rollerfahren immer trendiger, was sich auch an stark steigenden Zulassungszahlen zeigt. Wer sich einen Roller anschafft, muss natürlich auch versichert sein. Das ist allerdings deutlich einfacher und günstiger als bei Autos oder schweren Motorrädern.
Für Rollerfahrer ist der kalendarische Frühlingsanfang, der 1. März, Stichtag. Ab dann muss ein neues Versicherungskennzeichen angeschraubt werden, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Jedes Jahr hat das Kennzeichen eine neue Farbe, pfuschen ist also quasi nicht möglich. Übrigens – auch Fahrer von Pedelecs und E-Bikes dürfen unter bestimmten Umständen nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Welche Fahrzeuge laufen mit Versicherungskennzeichen?
Mofas, Mopeds und Roller sowie leichte Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum müssen mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Für die immer beliebteren Elektro-Roller, Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h gibt spezielle Versicherungen, auch hier muss das Versicherungskennzeichen angeschraubt werden. Auch Microcars, Segways und Krankenfahrstühle müssen mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Details sind in den §§ 4, 26 und 27 der FZV sprich Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt.
Wo gibt es die Versicherungskennzeichen?
Die Versicherungskennzeichen können bei jedem Versicherer erworben werden. Die Beiträge sind relativ günstig, bei der Gothaer zahlt man je nach Fahrzeug ab 44 Euro pro Jahr. Das Kennzeichen besteht aus zwei Zeilen, die jährlich wechselnd in schwarz, blau oder grün gehalten sind. Die erste Zeile ist eine dreistellige Zahl, die nach dem Zufallsprinzip vergeben wird. Die zweite Zeile gibt den Code des Versicherers an, bei dem das Versicherungskennzeichen erworben wurde. Am unteren Rand des Schildes stehen GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und das jeweilige Versicherungsjahr. Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens zeigen Farbe und Jahr an. Eine Kündigung ist nicht notwendig, das Kennzeichen muss immer wieder neu erworben werden. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Sie übernimmt den gesetzlichen Schadensersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Wichtig bei der Haftpflicht sind hohe Deckungssummen, denn für Schäden, die darüber hinaus gehen, muss man selber aufkommen. Besonders bei Personenschäden können da sehr schnell sehr hohe Summen entstehen.
Was leistet die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Dazu gehören unter anderem Diebstahl, Schäden durch Naturgewalten, Wildunfälle und Kabelbrände. Eine Teilkasko Versicherung kann mit einer geringen Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, das spart dann etwas Beitrag.
Also aufpassen: Wer ab dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen fährt, handelt fahrlässig. Es besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Fahrer macht sich strafbar. Die Polizei ist in den ersten März besonders aufmerksam, was Versicherungskennzeichen angeht.
Links zum Thema:
Blogbeitrag e-Bikes – stromschnell und flüsterleise
Blogbeitrag Vom Seniorenhelfer zum Lifestyleprodukt – das e-Bike wird cool
Gothaer Ratgeber: Fahren ohne Versicherungsschutz
Danke für euren Blog, ist häufig eine große Hilfe für unsere Familie, wenn es rund ums Thema Versicherungen geht.
Macht weiter so mit den tollen Beiträgen!
Viele Grüße,
Justin
Ich muss Justin zustimmen, wirklich ein sehr hilfreicher Blog. Sehr gut strukturierter und übersichtlicher Artikel. Besonders für Fahranfänger!