Mögt Ihr auch diese kuscheligen, herrlich duftenden Weihnachtsmärkte? Jetzt geht’s wieder los – hier in Köln hat man den Eindruck, auf jedem freien Platz wird ein Weihnachtsmarkt aufgemacht, am Dom findet man einen der beliebtesten und größten Weihnachtsmärkte in Deutschland. Brechend voll sind sie alle, doch zwischen warmen Lichterketten, heißem Glühwein und gemütlichen Buden muss man auch etwas aufpassen, damit der Weihnachtsmarktbesuch so schön endet wie er begonnen hat. Hier ein paar Tipps für Euch.
Taschendiebe haben Hochkonjunktur
Es ist schnell passiert: Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und beim nächsten Griff in die Hosentasche wird mit Schrecken klar – der Geldbeutel ist weg. Gerade auf Weihnachtsmärkten mit engen Gassen und großen Menschenansammlungen schlagen Taschendiebe gern zu. Die Polizei empfiehlt nur kleine Summen Bargeld und vor allem keine Kreditkarten mit auf den Weihnachtsmarkt zu nehmen. Die Geldbörse tragt Ihr am besten eng am Körper – etwa in den Innentaschen der Jacke oder in den vorderen Hosentaschen.
Falls man doch Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man verlorengegangene EC- und Kreditkarten schnellstmöglich unter der Zentralen Notrufnummer 116 116 sperren lassen. Ist das gesamte Portemonnaie samt Ausweisen weg, muss der Diebstahl unbedingt bei der Polizei angezeigt werden.
Kleines Unglück? Die Versicherung springt ein
Im Gedränge zwischen den Buden kann es aber auch zu kleinen Unglücken kommen: Ein Rempler und der heiße Punsch landet auf der neuen Winterjacke des Nachbarn. Bevor man sich groß ärgert – in diesem Fall hilft eine private Haftpflichtversicherung. Landen Punsch oder Essensreste auf dem Boden, kann es rutschig werden. Wenn Ihr dann noch an dieser Stelle hinfallt und Euch beim Abfangen des Sturzes gar noch den Arm brecht, entstehen Arztkosten – ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Fallt Ihr ganz unglücklich und die Verletzungen sind so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung dazu genutzt werden, um beispielsweise häusliche Umbaumaßnahmen zu finanzieren.
Nach dem Glühwein: Auto stehen lassen
Das kann richtig weh tun. Glühwein ist lecker, macht warm und schmeckt fruchtig. Doch der Alkoholgehalt des Getränks wird oft unterschätzt. Ein Glühwein kann bereits ausreichen, um den Führerschein zu gefährden. Denkt daran – wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert ebenso seinen Versicherungsschutz, die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen oder ab 1,1 Promille sogar komplett verweigern. Das Fahrrad hilft hier auch nicht weiter. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, gilt als fahruntüchtig und als Gefährdung für den Straßenverkehr. Neben einer saftigen Geldstrafe droht auch dem Fahrradfahrer dann der Verlust des Führerscheins.
Jetzt wünschen wir Euch allen ein paar tolle Trips über die Weihnachtsmärkte – wo auch immer Ihr diese besucht.
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